Erläuterung der No-Cure-No-Pay-Gebühr

Wie wird die Erfolgsvergütung (« No Cure – No Pay ») festgelegt?

Die Kosten und Risiken der Sammelklage werden vom Prozessfinanzierer getragen. Sie müssen im Voraus nichts bezahlen. Nur wenn Sie eine Entschädigung von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden erhalten, wird eine Vergütung fällig. Dieses Prinzip nennt man « No Cure – No Pay »: kein Erfolg = keine Kosten für Sie.

Die Höhe der Vergütung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • den Gesamtkosten (z. B. für unsere Anwälte, Sachverständigen und Untersuchungen) sowie der Dauer des Verfahrens;
    Geringere Kosten und eine kürzere Verfahrensdauer führen zu einer niedrigeren Vergütung.
  • der Frage, ob ein Teil oder die Gesamtkosten von der FIFA und/oder den nationalen Verbänden zurückgefordert werden können;
  • der Gesamtsumme, die die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände an die geschädigten Spieler auszahlen müssen.

Wenn der Gesamtbetrag, den die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände an die betroffenen Spieler zahlen müssen, steigt, sinkt der Prozentsatz der einbehaltenen Vergütung. Die Vergütung wird nach einem prozentualen Stufensystem berechnet – von netto 25 % bei niedriger Entschädigung bis zu netto 14 % bei hoher Entschädigung.

Uns ist bewusst, dass diese Formel komplex ist und von verschiedenen ungewissen Faktoren abhängt. Wichtig ist für Sie, dass die « No Cure – No Pay »-Vergütung niemals höher sein kann als netto 25 % der Gesamtabfindung, zuzüglich der Verfahrenskosten. Falls hierauf Mehrwertsteuer anfällt, kann diese die auszuzahlende Entschädigung zusätzlich mindern.

Hinweis: Dies stellt das ungünstigste Szenario dar – also bei niedriger Entschädigung, hohen Kosten und langer Verfahrensdauer. Kommt es schneller zu einer Einigung oder müssen die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände hohe Entschädigungen zahlen, fällt der Prozentsatz der Vergütung deutlich niedriger aus.

Beispielrechnungen

Nachstehend finden Sie einige Beispielrechnungen zur Veranschaulichung. Dabei wird ausgegangen von:

  • 100 000 geschädigten Spielern, die eine Entschädigung erhalten;
  • dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 21 % (sofern anwendbar);
  • einer Prozessdauer von fünf Jahren; und
  • Verfahrenskosten in Höhe von 5 Millionen Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechenbeispiele lediglich der Illustration dienen. Sie sagen nichts über die tatsächliche Entschädigungshöhe oder Erfolgsaussichten aus. Die Stiftung Justice for Players ist nicht verpflichtet, eine Mindestentschädigung zu erzielen.

Beispiel 1

Durchschnittliche Entschädigung: 1 000 €.
Die Erfolgsvergütung beträgt 287,50 € (28,75 %) oder 337,38 € (33,74 %), falls Mehrwertsteuer anfällt. Sie erhalten somit 712,50 € bzw. 662,62 € nach Mehrwertsteuer.

Beispiel 2

Durchschnittliche Entschädigung: 5 000 €.
Die Erfolgsvergütung beträgt 706,25 € (14,13 %) oder 904,56 € (18,09 %), falls Mehrwertsteuer anfällt. Sie erhalten somit 4 293,75 € bzw. 4 095,44 € nach Mehrwertsteuer.

Beispiel 3

Durchschnittliche Entschädigung: 10 000 €.
Die Erfolgsvergütung beträgt 1 048,75 € (10,49 %) oder 1 318,99 € (13,19 %), falls Mehrwertsteuer anfällt. Sie erhalten somit 8 951,25 € bzw. 8 681,01 € nach Mehrwertsteuer.