Erläuterung der No-Cure-No-Pay-Gebühr

Wie wird die Erfolgshonorarvereinbarung festgelegt?

Die Kosten der Sammelklage werden vom Geldgeber vorgestreckt. Das bedeutet, dass Sie im Voraus nichts bezahlen müssen. Nur wenn Sie eine Entschädigung von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden erhalten, fällt eine Gebühr an die Justice For Players Foundation an. Dies wird als „no cure, no pay” bezeichnet: kein Ergebnis = keine Kosten für Sie. Die Höhe der Gebühr hängt von drei Faktoren ab:

  1. Den Kosten, die uns für das Verfahren entstehen (z. B. Anwälte, Recherchen und Sachverständige).
  2. Die Dauer des Verfahrens (je länger es dauert, desto höher das Risiko und damit die Gebühr).
  3. Der Gesamtbetrag, den die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände an die geschädigten Spieler auszahlen müssen.

Je geringer die Kosten und je kürzer das Verfahren, desto niedriger ist die Gebühr für die Justice For Players Foundation. Mit steigender Gesamtentschädigung durch die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände sinkt die Gebühr proportional (von netto 25 % bei einer geringen Entschädigungssumme bis zu netto 14 % bei einer hohen Entschädigungssumme).

Wir sind uns bewusst, dass dies eine komplexe Formel ist, die auch von verschiedenen ungewissen Faktoren abhängt. Für Sie ist wichtig, dass die No-Cure-No-Pay-Gebühr niemals mehr als 25 % netto der Gesamtentschädigung zuzüglich der für das Verfahren entstandenen Kosten betragen kann. Wenn Mehrwertsteuer anfällt, kann diese von Ihrer Entschädigung abgezogen werden.

Hinweis: Dies ist das Worst-Case-Szenario, d. h. geringe Entschädigung, hohe Kosten und langwierige Verfahren. Wenn eine Einigung früher erzielt wird oder die FIFA und/oder die nationalen Fußballverbände hohe Entschädigungen zahlen müssen, fällt die No-Cure-No-Pay-Gebühr (prozentual) deutlich niedriger aus.

Beispielrechnungen

Nachfolgend finden Sie einige Berechnungsbeispiele. Diese gehen davon aus, dass 100.000 Fußballer eine Entschädigung erhalten. Außerdem wird der aktuelle Mehrwertsteuersatz von 21 % angewendet, falls Mehrwertsteuer anfällt. Die No-Cure-No-Pay-Gebühr hängt von den für das Verfahren entstandenen Kosten, der Dauer des Verfahrens und dem Betrag ab, den die Spieler von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden zurückerhalten (weil das Verfahren gewonnen wurde oder eine Einigung erzielt wurde).

Hinweis: Die Beispielberechnungen können von der tatsächlichen Entschädigung abweichen und dienen nur zur Veranschaulichung. Sie geben keinen Hinweis auf die Erfolgsaussichten. Die Justice For Players Foundation ist nicht verpflichtet, eine Mindestentschädigung zu erzielen.

Beispiel 1

Fußballer erhalten durchschnittlich 1.000 Euro von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden zurück. Das Verfahren dauerte 5 Jahre und die Kosten des Verfahrens beliefen sich auf 5 Millionen Euro.

Sie würden in der Regel 287,50 EUR (28,75 %) als Erfolgshonorar zahlen, oder 337,38 EUR (33,74 %), wenn auf dieses Honorar Mehrwertsteuer anfällt. Sie würden also 712,50 EUR oder 662,62 EUR erhalten, wenn Mehrwertsteuer anfällt.

Beispiel 2

Fußballspieler erhalten durchschnittlich 5.000 EUR von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden zurück. Das Verfahren dauerte fünf Jahre und die Kosten beliefen sich auf 5 Millionen EUR.

Sie würden in der Regel 706,25 EUR (14,13 %) als No-Cure-No-Pay-Gebühr zahlen, oder 904,56 EUR (18,09 %), wenn auf diese Gebühr Mehrwertsteuer anfällt. Sie würden also 4.293,75 EUR oder 4.095,44 EUR erhalten, wenn Mehrwertsteuer anfällt.

Beispiel 3

Fußballspieler erhalten durchschnittlich 10.000 EUR von der FIFA und/oder den nationalen Fußballverbänden zurück. Das Verfahren dauerte 5 Jahre und die Kosten beliefen sich auf 5 Millionen EUR.

Sie würden in der Regel 1.048,75 EUR (10,49 %) als Erfolgshonorar zahlen, oder 1.318,99 EUR (13,19 %), wenn auf diese Gebühr Mehrwertsteuer anfällt. Sie würden also 8.951,25 EUR oder 8.681,01 EUR erhalten, wenn Mehrwertsteuer anfällt.